RECHTE UND PFLICHTEN IN MERHFAMILIENHÄUSERN

Jeder möchte sich in seinem Zuhause wohlfühlen. Das geht hinter verschlossenen Türen gut, sollte aber auch in den Bereichen möglich sein, die gemeinschaftlich genutzt werden.

Durch den Schlamm waten macht bei einer Wattwanderung Spaß. Spätestens im eigenen Treppenhaus muss damit aber Schluss sein. Wenn es draußen nass ist oder sogar Schnee liegt, kommen die Fußspuren beinahe von ganz allein auf die Treppe. Selbst mit ordentlichem Fußabtreten lässt sich das nicht verhindern. Da hilft nur Putzen. Wie im Mietvertrag oder der Hausordnung festgehalten, ist jede Partei im wöchentlichen Wechsel einmal mit dem Treppenhausputz an der Reihe. Dabei gehören Durchkehren und Durchwischen zu den notwendigen Tätigkeiten. Wischen Sie bitte ausgelaufenes Wasser weg, damit niemand in den Pfützen ausrutscht.

Sollten Sie in Ihrer Putz-Woche im Urlaub sein oder durch eine Krankheit gehindert werden, sprechen Sie sich bitte rechtzeitig mit den Nachbarn ab und tauschen Sie die Dienste.

Der Schuhstapel vor der Tür, quer stehende Kinderwagen oder Pakete sehen im Hausflur nicht nur unordentlich aus, sondern können auch gefährlich werden. Das Treppenhaus ist ein Fluchtweg und darf nicht versperrt werden. Niemand möchte sich im Brandfall seinen Weg durch Schuhberge erkämpfen.

 

Es grünt so grün
Auch beim Entspannen auf Balkon und Terrasse nehmen Sie bitte Rücksicht auf Ihre Nachbarn. Grundsätzlich haben Sie als Mieter das Recht, auf dem eigenen Balkon Blumenkübel aufzustellen oder Blumenkästen zu befestigen. Die Nachbarn darunter möchten allerdings weder vom Gießwasser geduscht, noch von herabfallenden Blumenkästen oder Pflanzen getroffen werden. Wichtig ist daher eine sichere Befestigung, damit Sie auch noch nach dem nächsten Sturm Freude an Ihren Pflanzen und eine gute Beziehung zu Ihren Nachbarn haben. Gleiches gilt für das Grillen oder die Lagerung von Müll auf dem Balkon, mit der Sie Ihren Hausnachbarn keine Freude bereiten.

 

Auf die Lautstärke kommt es an
Laue Sommerabende eignen sich ideal zum draußen sitzen, aber auch im Herbst und Winter bieten sich Tage mit milden Temperaturen für ein Essen auf Balkon
oder Terrasse an. Da Sie weder am Privatleben Ihres Nachbarn übermäßig interessiert sind, noch dieser alles über Sie wissen möchte, sollten dabei alle auf ihre Gesprächslautstärke achten. Musik und Gespräche sind in normaler Lautstärke bis 22 Uhr erlaubt, danach gilt die Nachtruhe.