Service-Hinweis zum Zensus 2022

Bildquelle: www.zensus2022.de

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,

wir weisen Sie darauf hin, dass die Hochtaunusbau gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. § 10 Abs. 2 Zensusgesetz 2022 (ZensG) zur Auskunft gegenüber den Statistischen Ämtern verpflichtet ist.

Wir sind zur Weitergabe der Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen und der Anzahl der Personen, die die Wohnung nutzen, Nettokaltmiete, Fläche der Wohnung und Zahl der Zimmer verpflichtet. Die Ämter sind verpflichtet, die konkreten Löschfristen nach dem ZensG 2022 einzuhalten.

Die Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage der rechtlichen Verpflichtung, der die Hochtaunusbau unterliegt. Eine anderweitige Verwendung der genannten personenbezogenen Daten erfolgt in diesem Zusammenhang nicht.

Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie hier.