Mietrecht

BALKONE UND TERRASSEN

TIPPS FÜR EINE FRIEDLICHE HAUSGEMEINSCHAFT

Der liebste Ort für viele Mieter ist im Sommer der Balkon oder die Terrasse. In Gebäuden mit mehreren Familien und Mietparteien entbrennt um die Nutzung der Balkonflächen aber auch schnell einmal Streit. Meist geht es um Beeinträchtigungen, durch die sich die Nachbarn gestört fühlen. In der ersten Folge unserer neuen Serie „Mietrecht“ beschäftigen wir uns deshalb mit Dingen, die Mieter auf dem Balkon tun dürfen – und benennen die Handlungen, auf die Sie im Sinne einer friedlichen Hausgemeinschaft lieber verzichten sollten.

Grüner Daumen
Grundsätzlich haben Mieter das Recht, auf dem Balkon Blumenkübel aufzustellen oder Blumenkästen zu befestigen. Wichtig dabei: Für Ihre Nachbarn, besonders die unter Ihnen wohnenden Mieter, darf es dadurch nicht zu größeren Beeinträchtigungen kommen. Achten Sie deshalb besonders beim Anbringen von Blumenkästen auf deren sichere Befestigung. Fällt jemandem ein Blumenkübel auf den Kopf – ob kleiner grüner Kaktus oder nicht – hängt schnell der Haussegen schief. Auch stark wuchernde Pflanzen, die sich über Ihren balkon hinaus ausbreiten, gilt es zu vermeiden.

Balkon als Partymeile?
Auf dem Balkon oder der Terrasse darf, wie im Rest der Wohnung auch, mit Freunden gegessen und gefeiert werden. Gerade im Sommer ist dies ein schöner Ort, um in gemütlicher Runde beisammen zu sein. Nehmen Sie hier jedoch bitte besondere Rücksicht auf Ihre Nachbarn – der Schall verbreitet sich im Freien wesentlich stärker als durch die geschlossene Wohnungstür. Gerade für abendliche Treffen zu beachten: Ab 22.00 Uhr gilt die Nachtruhe.