Änderungen Kabelfernsehen

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Genossenschaftsmitglieder,

mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) darf die Hochtaunus Baugenossenschaft eG ab dem 01. Juli 2024 die Gebühren für das Kabelfernsehen nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen. Zu diesem Zeitpunkt endet insofern auch der Sammelvertrag für alle Liegenschaften der Genossenschaft mit Vodafone (ehemals Unitymedia) sowie anderen Kabelnetzbetreibern.

Die Hochtaunus Baugenossenschaft eG hat mit Vodafone eine Rahmenvereinbarung geschlossen, welche die Versorgung der Mieter/innen über den 01. Juli 2024 hinaus regelt. Diese Rahmenvereinbarung sieht unter anderem vor, dass Vodafone weiterhin als Ansprechpartner für die Funktionsfähigkeit der Kabelnetze in unseren Häusern zur Verfügung steht. Weiterhin wurde vereinbart, dass die Grundleistungen / Einzelverträge innerhalb der ersten 24 Monate einen Preis von 9,99 € pro Monat nicht überschreiten darf.

Es bedarf jedoch auf jeden Fall Ihrerseits des Abschlusses eines Einzelvertrages mit Vodafone (ab dem 01. Juli 2024), sofern Sie weiterhin Ihr Fernsehprogramm und eventuell weitere Vodafone-Leistungen (z.B. Internet) ab dem 01. Juli 2024 weiterbeziehen möchten.

Sollte Vodafone hinsichtlich des Abschlusses eines Einzelvertrages auf Sie zugekommen sein, ist das insofern ein sinnvolles und richtiges Anliegen. Sollte Vodafone bisher noch nicht auf Sie zugekommen sein, möchten wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Wir gehen davon aus, dass Vodafone in den nächsten Monaten auf unsere Mieter/innen zugehen wird. Alternativ beziehungsweise ergänzend können auch Sie bereits heute proaktiv auf Vodafone zugehen, uns wurde hierzu die folgende Telefonnummer mitgeteilt: 06188-9192962.

Sofern Sie ab dem 01. Juli 2024 kein Kabelfernsehen mehr über Vodafone oder die anderen Kabelnetzbetreiber beziehen möchten, bedarf es keiner weiteren Schritte – zum Beispiel einer Kündigung – Ihrerseits.

Alternativen zum Fernsehempfang über Vodafone bzw. das Kabelnetz sind das digitale Antennenfernsehen (DVB-T), ausschließlich über eine Zimmerantenne, sowie das Fernsehen über das Internet (z.B. Telekom-Anschluss). Bitte beachten Sie, dass das Anbringen einer Satellitenschüssel seitens der Genossenschaft i.d.R. nicht genehmigt wird.

 

Bildquelle: yousafbhutta/pixabay