Betriebskosten: Auswirkungen der Grundsteuerreform

Erstmals ab diesem Jahr gelten die neuen Regelungen zur Grundsteuer. Nötig geworden war die Reform wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte 2018 entschieden, dass die der Steuer zugrundeliegenden Werte veraltet sind und es daher zu einer steuerlichen Ungleichheit kam. Allein in Hessen betrifft die Reform rund drei Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Auch für die Liegenschaften der Hochtaunusbau bedeutet die Reform Veränderungen.

Eine gute Nachricht gibt es: Wie wir heute absehen können, wird die Grundsteuerreform für die Genossenschaft insgesamt aufkommensneutral erfolgen. Das heißt allerdings nicht, dass für unsere Mieterinnen und Mieter „alles beim Alten“ bleibt: Während es in einzelnen Liegenschaften zu einer Verringerung der Grundsteuer kommt, müssen wir für andere Grundstücke höhere Abgaben leisten. Im Rahmen der Betriebskostenumlage werden daher in einem Teil unserer Liegenschaften die Betriebskosten für das Jahr 2025 steigen.

Die Städte und Gemeinden, die die Grundsteuer erheben, sind ihrerseits nicht untätig geblieben. In Bad Homburg und Oberursel wurden bereits im Vorfeld der Reform die Grundsteuerhebesätze zum Teil deutlich erhöht. Auch diese Veränderungen wirken sich auf die Betriebskosten aus.