Freistellungsauftrag

Als Hochtaunusbau müssen wir, wie auch Kreditinstitute, Steuern auf Kapitalerträge erheben. Durch einen Freistellungsauftrag ist es möglich, dass Ihnen Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Summe ohne Abzug von Kapitalertragsteuer gutgeschrieben werden. Sollten Sie noch keinen Freistellungsauftrag erteilt haben, füllen Sie bitte das Formular aus und schicken es unterschrieben bis zum 31.05.2024 an uns zurück. Vielen Dank! 
 
Mehr Informationen sowie den Freistellungsauftrag finden Sie unter Downloads.

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