Nach den langen Wintertagen freuen sich viele Menschen auf die Zeit im Grünen. Dort sprießen bereits die ersten Krokusse, viele Bäume und Sträucher treiben aus. Um die Pflege und den Beschnitt der Außenanlagen kümmern sich in vielen unserer Liegenschaften Mitarbeitende spezialisierter Dienstleister für Garten- und Landschaftsbau. Sie sind mit den Regeln rund um das Thema Heckenschnitt vertraut.
Denn auch wenn wir uns bereits im Mai oder Juni einen deutlichen Rückschnitt von Hecken oder Sträuchern wünschen – aus Rücksicht auf brütende Vögel und andere Kleintiere, die diese als Brutplatz und Lebensraum nutzen, müssen die gesetzlichen Schonfristen eingehalten werden.
Bundesweit einheitlich regelt das Bundesnaturschutzgesetz, dass Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt, also nicht bis auf wenige Triebe heruntergeschnitten werden dürfen.
Erlaubt sind in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen sowie Schnitte zur Erhaltung der Verkehrssicherheit.