Vertreterwahlen: Wählen Sie bis zum 12. Mai 2026

Im Mai steht ein wichtiger Termin für unsere Genossenschaft an: die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für die Amtsperiode 2027 bis 2031. Dabei ist aber kein Gang zur Urne notwendig, denn es handelt sich um eine reine Briefwahl. Für Sie als Mitglied bedeutet das, der ausgefüllte Wahlzettel muss bis spätestens Dienstag, 12. Mai 2026, um 14 Uhr, beim Wahlvorstand der Hochtaunusbau eingereicht sein. Insgesamt werden 80 Vertreterinnen und Vertreter sowie 15 Ersatzvertreterinnen und -vertreter aus fünf Wahlbezirken bestimmt. Die Hochtaunusbau sendet die Wahlunterlagen unaufgefordert an alle wahlberechtigen Mitglieder.

 

Wahlbekanntmachung zur Vertreterversammlung 2027- 2031 

Der Wahlvorstand der Hochtaunus Baugenossenschaft eG gibt gemäß § 6 der Wahlordnung die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zur Vertreterversammlung bekannt. 

1. Wahltag

Die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter findet statt am Dienstag, 12. Mai 2026, 14:00 Uhr. Maßgeblich für die Stimmabgabe ist der rechtzeitige Eingang der Wahlunterlagen beim Wahlvorstand.

2. Form der Wahl

Die Wahl wird als reine Briefwahl durchgeführt (§ 8 i. V. m. § 10 der Wahlordnung). Eine Stimmabgabe im Wahlraum findet nicht statt.

3. Wahlbezirke und Zahl der zu wählenden Vertreter

Der Wahlvorstand hat gemäß § 5 Abs. 3 der Wahlordnung die Zahl der zu wählenden Vertreter je Wahlbezirk wie folgt festgestellt: 

Wahlbezirk 1 – Bad Homburg: 15 Vertreter 

Wahlbezirk 2 – Bad Homburg: 14 Vertreter 

Wahlbezirk 3 – Bad Homburg: 15 Vertreter 

Wahlbezirk 4 – Königstein, Kronberg, Oberursel: 18 Vertreter 

Wahlbezirk 5 – Sonstige: 33 Vertreter

Gesamt: 80 Vertreter. Ferner sind gemäß § 31 Abs. 4 der Satzung je Wahlbezirk 3 Ersatzvertreter zu wählen.

4. Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist jedes bis zum Tag der Wahl auf Beschluss des Vorstandes zugelassene Mitglied (§ 3 Abs. 1 der Wahlordnung). 

Ausgeschlossene Mitglieder haben ab dem Zeitpunkt der Absendung des Ausschließungsbeschlusses kein Wahlrecht mehr.

5. Auslegung der Wählerlisten

Die Wählerlisten liegen in der Zeit vom 17.03.2026 bis einschließlich 31.03.2026 in den Geschäftsräumen der Genossenschaft während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme für die Mitglieder aus. 

Einwendungen gegen die Richtigkeit der Wählerliste sind innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich beim Wahlvorstand einzureichen.

6. Einreichung von Wahlvorschlägen 

Wahlvorschläge können vom Wahlvorstand sowie von jedem Mitglied eingereicht werden (§ 7 der Wahlordnung). 

Die Wahlvorschläge müssen enthalten: Nachname und Vorname des vorgeschlagenen Mitglieds, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, schriftliche Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen sowie unterschriebene Erklärung zur Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise zur Vertreterwahl. 

Die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum Donnerstag, den 09.04.2026, 12:00 Uhr, schriftlich bei der Hochtaunus Baugenossenschaft eG einzureichen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang.

7. Durchführung der Briefwahl

Die Wahlunterlagen werden den wahlberechtigten Mitgliedern unaufgefordert zugesandt (§ 10 Abs. 3 der Wahlordnung). 

Der Wahlbrief muss spätestens bis zum 12.05.2026, 14:00 Uhr, beim Wahlvorstand eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden. 

Die Stimmabgabe erfolgt gemäß den dem Wahlbrief beigefügten Hinweisen. Der Wahlbrief ist vollständig (Stimmzettel im verschlossenen Stimmzettelumschlag sowie unterschriebene Erklärung) zurückzusenden.

8. Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Nach der Stimmauszählung stellt der Wahlvorstand die gewählten Vertreter und Ersatzvertreter fest (§ 14 Wahlordnung). 

Die Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter wird gemäß § 15 der Wahlordnung mindestens zwei Wochen in den Geschäftsräumen der Genossenschaft ausgelegt bzw. auf der Internetseite zugänglich gemacht.

9. Wahlanfechtung

Jedes wahlberechtigte Mitglied kann innerhalb einer Frist von einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist die Wahl schriftlich beim Wahlvorstand anfechten (§ 16 Wahlordnung).

10. Einsichtnahme in die Wahlordnung 

Die Wahlordnung kann in der Geschäftsstelle der Hochtaunus Baugenossenschaft eG eingesehen werden und steht zudem auf der Internetseite der Genossenschaft unter www.hochtaunusbau.de/mitglieder-service/downloads/ zum Download bereit.

 

Bad Homburg v. d. Höhe, den 04. März 2026 

Der Wahlvorstand der Hochtaunus Baugenossenschaft eG

 

 

Wahlbezirke 2026

Wahlbezirk 1 -Bad Homburg, insgesamt zu wählende Vertreter 15

Bachstr. 2, Friedrich-Rolle-Str. 1+ 3, 9+ 11, 13, 5,  

Gartenfeldstr. 52- 62, Georg-Schudt-Str. 2, 4, 6+ 8, 5+ 7, 1+ 3,10+ 12,  Gluckensteinweg 66+ 68, 58, 60, 62+ 64, 54+ 56, 77, 79, 81, 83, 85+ 87, 70, 72, 74, 76+ 78, Götzenmühlweg 51, 53, 55+ 57, 46+ 48,

Heuchelheimer Str. 206- 210, 212- 216, Kronberger Str. 2a+ b, 4a+ b, 6a+ b, 8a+ b, 1, 3, 5, Sodener Str. 2, 4, 6+ 8, Stedter Weg 17, Wiesbadener Str. 2a- 2f, 2+ 4, 10+ 12, 6+ 8, 14+ 16, 15+ 17, 19+ 21 

 

Wahlbezirk 2 -Bad Homburg, insgesamt zu wählende Vertreter 14

Altkönigstr. 1,3, 5+ 7, 2, 34+ 36, 38+ 40, 39+ 41,

Dornholzhäuser Str. 41, Gluckensteinweg 109, 172, 111, 113+ 115, 

Hofheimer Str. 32- 36, Kelkheimer Str. 12, Königsteiner Str. 7- 11

Mammolshainer Str. 9+ 11, 13+15, 12, 7, 3+ 5, Schneidhainer Str. 3 + 5

Schönberger Str. 1, 3, 5+ 7, Schulstr. 1+ 1a, Stedter Weg 58

Stierstädter Str. 1+ 9, Usinger Weg 9, Weilburger Str. 50, 52, 54, 56, 58+ 60,

Zeilsheimer Weg 1, 3

 

Wahlbezirk 3 -Bad Homburg, insgesamt zu wählende Vertreter 15

Burgholzhäuser Str. 23, Carolinenstr. 3+ 6, Dietigheimer Str. 19, 

Erlenweg 9 + 11, 21+ 23, 25+ 27, 37, 39, 41+ 43, 17+ 19, Feldbergstr. 6+ 8,11, Feldstr. 53 a, 47, 49, 51+ 53, Frankfurter Landstr. 132, Gotenstr. 21, Goldgrubenstr. 1 a– c, Gunzostr. 2, Hessenring 92- 94, 96 a- 98 b, 102, 104+ 106, 108+ 110, Hügelstr. 1+ 3, In der Lach 35, Jacobistr. 17, 14+ 16, 10+ 12, 15, 13, 11, 8, Louisenstr.153+ 155, Nieder-Erlenbacher Weg 27- 29, Rathausstr. 8, 

Reinerzer Weg 10, 12 a, 14- 16, 9, 9 a- 13, 15, 17, Salzbrunner Weg 17+ 19, Seifgrundstr. 11+13, 20+ 22, Spandauer Weg 26, Thomasstr. 4, Urseler Str. 37, 37a, 39, 41, 43+ 43a, 45, 47, 49+ 51, 53, 53a, 55, 57, 59+ 59a, Zum Dornbach 5+ 7, 6

 

Wahlbezirk 4 -Königstein, Kronberg, 

Oberursel,  insgesamt zu wählende Vertreter 18

 

Wahlbezirk 5 -Alle Mitglieder, die nicht den Wahlbezirken1-4 

zugeordnet sind, insgesamt zu wählende Vertreter 33