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ERHÖHUNG DES WOHNGELDES – ZUSCHÜSSE SICHERN

Wohnen ist ein Grundbedürfnis für jeden Menschen. Daher kann jeder, der sich aus eigener Kraft keinen angemessenen Wohnraum leisten kann, einen staatlichen Zuschuss zu den Mietkosten erhalten. Dieser Zuschuss wird Wohngeld genannt. Seit Anfang des Jahres gibt es für Wohngeldempfänger einen Grund zur Freude. Dank des neuen Wohngeldstärkungsgesetzes (WoGstärG) erhöhen sich die Leistungen um durchschnittlich 30 %.

Die Höhe des Wohngelds ist sowohl von der Miete als auch vom Gesamteinkommen und der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängig. Je mehr Personen im Haushalt leben, desto höher ist auch die Einkommensgrenze. Haushaltsmitglieder sind Personen, die mit dem Wohngeldberechtigten zusammenleben oder bereit sind, füreinander Verantwortung zu tragen. Dazu zählen Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie Verwandte in gerader Linie, wie Kinder, Pflegekinder und Pflegeeltern.

Das Wohngeld berechnet man mithilfe von Mietenstufen. Gemeinden und Kreise sind anhand der durchschnittlichen Miethöhe vor Ort in Mietenstufen von I bis VI unterteilt. Dadurch wird die Höhe des Wohngelds nicht nur von der zu zahlenden Miete, sondern auch von einem festgelegten Maximalbetrag bestimmt. Dieser ist von den Mietstufen abhängig. Je höher die Mietenstufe, desto höher ist auch der Maximalbetrag. So können Mieter in besonders teuren Gegenden auch ausgleichende Zuschüsse erhalten.

Neben der Wohngelderhöhung wurden auch die Parameter der Wohngeldformel angepasst. Dadurch können zukünftig mehr Menschen von den Leistungen profitieren. Für angespannte Wohnungsmärkte mit hohem Mietenniveau wurde zudem eine neue Mietenstufe VII eingeführt. Sie soll Haushalte in Gemeinden und Kreisen mit besonders hohem Mietenniveau gezielt bei den Wohnkosten entlasten.

Weitere Informationen sowie ein Wohngeldrechner sind auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren für Bau und Heimat zu finden: www.wohngeld.org.