Aktuelles

Neue, moderne Rauchwarnmelder, die bestehende Parkraumüberwachung und die Grundsteuerreform

Sicher gewartet aus der Ferne: Neue Rauchmelder für unsere Liegenschaften

Auch beim Thema Rauchwarnmelder setzt die Hochtaunusbau auf digitale Unterstützung. Klassische Melder mussten einmal pro Jahr vor Ort, entweder durch den Vermieter, oder den Mieter selbst, gewartet werden. Dazu mussten sich die Beteiligten entsprechend Zeit nehmen. Damit ist jetzt Schluss: Derzeit lässt die Genossenschaft in ihren Liegenschaften Geräte einsetzen, die sie von dem Unternehmen ista mietet. Diese werden, als Teil des Servicepakets, von dem Anbieter auch gewartet. Der Clou: Dazu muss kein Techniker mehr die Wohnung betreten. Die Geräte sind „smart“ und können aus der Ferne gewartet werden. So melden sie beispielsweise selbstständig, wenn die Batterie droht, leer zu werden oder wenn das Gerät demontiert wurde. Bei der Umlage der Kosten orientiert sich die Hochtaunusbau an den gesetzlichen Vorgaben. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Wartung der Rauchmelder auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Die Kosten für die Miete der Geräte trägt die Genossenschaft.

 

 

Parkraumüberwachung wird fortgesetzt

In der Vergangenheit ärgerten sich Mieter oft, die einen Stellplatz angemietet hatten: Fremdparker hatten sich auf ihren Parkplatz gestellt, sodass die Mieter ihn nicht nutzen konnten. Das war umso ärgerlicher, wenn das eigene Auto vollgepackt war mit Einkäufen. Um diesem Vorgehen einen Riegel vorzuschieben, setzt die Hochtaunusbau seit einiger Zeit auf das System der Parkraumüberwachung. In Quartieren, in denen es öfter zu Problemen mit Fremdparkern kam, kontrolliert ein beauftragtes Unternehmen nun, ob die Stellplätze von denjenigen genutzt werden, die auch dafür bezahlen. Wenn Sie einen Stellplatz gemietet haben, möchten wir Sie noch einmal daran erinnern, Ihren Parkausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren. So vermeiden Sie, dass Ihr Wagen fälschlicherweise abgeschleppt wird.

Grundsteuerreform: Was ändert sich?

Die gute Nachricht zuerst: Für die Mieterinnen und Mieter ändert sich durch die aktuelle Grundsteuerreform zunächst erst einmal unmittelbar nichts. Viele private Eigentümer und Wohnungsunternehmen wie die Hochtaunusbau dagegen sind aufgerufen, Informationen zu ihren Grundstücken an das Finanzamt zu übermitteln. Dazu zählen beispielsweise die genaue Lage der Grundstücke, Wohn- und Nutzfläche der Gebäude sowie Angaben zum Grund und Boden wie Gemarkung, Flur und Flurstück.

Notwendig geworden war dies durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Danach behandle das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung gleichartige Grundstücke unterschiedlich und verstoße daher gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung. Daher müssen nun die Grundstückswerte aller 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu berechnet werden. Die Neuregelung wurde 2019 verabschiedet. Bis Ende des Jahres 2024 gilt eine Übergangsfrist. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet und auf dieser Basis die neue Grundsteuer berechnet werden. Daher kann es sein, dass sich die auf die Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umgelegte Grundsteuer ab 2025 verändert.

 

Tipp: Mit einem Freistellungsauftrag bares Geld sparen!

Auf ihre Genossenschaftsanteile erhalten unsere Mitglieder eine jährliche Dividende, wenn die Vertreterversammlung dies entsprechend beschließt. Hierbei lässt sich bares Geld sparen. Das Zauberwort heißt: Freistellungsauftrag. Richten Privatanleger diesen bei ihrer Bank ein, können sie Kapitalerträge aus Einkünften wie Zinsen oder Dividenden ohne Abzug von Abgeltungssteuer erhalten. Für Singles gilt derzeit ein jährlicher Freibetrag von 801 Euro, bei Ehepaaren sind es 1.602 Euro. Ist kein Freistellungsauftrag eingerichtet, oder sind die Kapitalerträge höher als der Sparerpauschbetrag, führt das Kreditinstitut vom übersteigenden Betrag 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und eventuell auch Kirchensteuer automatisch an das Finanzamt ab. Auch bei der Hochtaunusbau können Sie für Ihre Dividende einen Freistellungsauftrag hinterlegen. Informationen zu diesem Thema gibt es künftig auch auf der Hochtaunusbau-Website.